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Das ist krank!


peter-anselm
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Zumindest von der DVD-only-Box wird es zwei Versionen geben, eine 16er- und eine 18er-Version.

Soll das heißen, die Filme kommen endlich auch in Deutschland in einer vernünftigen Box raus? :P Schön wär's ja. Vielleicht sind die Filme vom Index genommen worden, obwohl ich zumindest bei "John Ramo" meine Zweifel habe. Gemessen an den ganzen Brutalo-Action-Krachern unserer Zeit sind der zweite und dritte Teil ja relativ harmlos, da Gewalt ja nicht sooo explizit gezeigt wird. Der Vierte ist da viel heftiger.

"John Rambo" ist ja ohnehin ab 18. Es könnte also sein, dass die ersten drei Teile in dieser Box in der geschnittenen Fassung enthalten sind und der Vierte den Schnitt hochgerissen hat, was die Altersfreigabe anbelangt...naja, wir werden sehen.

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Könnte sein, ja. Allerdings gab es schon mal eine Metallbox, ebenfalls in einer 16er- und einer 18er-Fassung mit den ersten drei Filmen. Die habe ich mir damals über´s Internet geholt, da es im Laden nur die gekürzte 16er-Fassung gab und man mir auf Nachfrage mitteilte, dass man die 18er-Version nicht führe, da die Filme indiziert sind.

Für deine Theorie spricht, dass die Box bei Amazon erhältlich ist, die verkaufen doch normalerweise auch sonst keine indizierten Sachen. Somit könnte tatsächlich die gekürzte Version von JOHN RAMBO, die trotzdem noch ab 18, aber nicht indiziert ist, die Altersfreigabe hochgesetzt haben.

@BigMac Ja, sowas passiert schon öfter mal, normalerweise aber nur bei älteren Filmen. Es werden ja auch Filme von der FSK herabgestuft, z. B. DAS OMEN und NIGHTMARE ON ELM STREET waren bei Veröffentlichung noch ab 18 freigegeben, mittlerweile sind sie ab 16 frei.

Bei den Leuten von schnittberichte.com werden regelmässig die Listen von Filmen und Spielen veröffentlicht, die vom Index genommen oder auf den Index gesetzt wurden.

Edit: Gerade dort gefunden: Die Rambo-Box dürfte also uncut sein.

Bearbeitet von Alexander Grodzinski
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Viele sammeln doch heute CDs weil sie selten sind. Packen sie noch nicht mal aus. Hören sie nicht einmal. Was ist dann daran überraschend? Es war übrigens die erste Varèse Club-CD. Siehe hier.

EDIT: Bei SAE gibt es die Varèse-Ausgabe auch etwas billiger.

Andere sammeln auch ungestempelte Briefmarken, weil sie irgendwann mal im Wert steigen. Auf einen Brief wird sie aber freiwillig kein Sammler kleben. :P

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Nur erfüllen Briefmarken ihre Funktion immer auf die gleiche Art und Weise. Wenn ich eine Briefmarke brauche, um sie auf einen Brief mit 1,45 Porto zu kleben, kann ich mir irgendeine Briefmarke kaufen, die einen Wert von 1,45 hat. Ob da jetzt Heinz Erhard oder der Hundertwasserbahnhof drauf ist ist ziemlich egal, der Brief wird ankommen (unter normalen Umständen). Bei einer CD ist es eben nicht egal, ob da Mahlers zweite Symphonie oder "20 Zentimeter" drauf ist. Wenn es jetzt allerdings nur 3000 Exemplare von "Predator" gibt, von denen 500 unausgepackt rumstehen, dann kann ich mir bis auf eine Bootleg-CD keinen wirklichen Ersatz beschaffen, der genau die gleiche Funktion erfüllt wie die Original-Predator-CD...nämlich die Musik von "Predator" abspielen. Briefmarken hingegen werden immer produziert und funktionieren gleich - vorausgesetzt ich bin ein Ignorant, dem egal ist, was auf der Briefmarke als Motiv drauf ist, aber mir ist ja auch egal, wie das Cover einer CD aussieht, solange die Musik stimmt. Ist das Cover zusätzlich hünbsch, freut's mich umsomehr, das können schöne Briefmarken aber auch. Ein besserer Vergleich wären vielleicht die Action-Figuren-Sammler, die sich fünfmal Anakin Skywalker unausgepackt ins Regal stellen.

Wie dem auch sei, die einen wollen ihre CDs (vorerst) nicht auspacken und ich für meinen Teil wäre froh, wenn ich endlich mal Zeit und Ruh hätte, diverse Schätze zu entfolieren. "Ghostbusters", "Godzilla", "Bandolero" und die Superman-Box sollen ja nicht ewig nur Regal stehen, sondern das Geld auch wirklich wert sein, was ich dafür gezahlt habe...und diesen Wert können sie mir auf kurz oder lang nur in Form von Musik geben. Der bloße Anblick stellt mich jedenfalls nicht zufrieden.

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Es gibt auch Leute, die kaufen sich OVP CDs und stellen sie sich so in die Sammlung, danach kaufen sie exakt die gleiche CD - gebraucht oder neu ist hier vollkommen egal - und spielen nur diese im Player ab. Ist sozusagen wie eine Art "Back up"-Funktion.

In diesem Zusammenhang stellt sich mir immer noch folgende Frage:

Ist es erlaubt, sich aus dem Internet einen Soundtrack zu "besorgen", wenn man das Original OVP besitzt? Dieser Frage war ich mal ein wenig mit unserem FilmmusikOnkel nachgegangen; eine eindeutige Antwort wurde jedoch nicht erörtert.

Hintergrund:

Wenn ich eine originalverpackte CD legal erworben habe, könnte ich diese theoretisch auspacken und mir diese als MP3-Dateien auf den PC ziehen. Dann könnte ich mir die Musik am PC anhören, ohne das die CD abgenutzt wird. Logischerweise müßte ich erst die Folie entfernen, um ...

Wäre also der Download legal auch wenn die in meinem besitz befindliche CD noch eingeschweißt ist? Einen entsprechenden Gesetzestext habe ich dazu noch nicht gefunden.

Fakt ist ja, daß ich Anspruch auf eine Kopie habe, wenn ich keinen wirksamen Kopierschutz umgehe. Aber wie sieht es aus, wenn ich mir eine "Kopie" besorgen würde, die aus dem Internet stammt? Einen wirksamen Kopierschutz hätte ich nicht umgangen und der Besitz wäre zudem rechtens, da ich ja das Original auf CD habe.

Weiß da jemand mehr?

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Schwierige Sachlage, da solch ein Fall in die Ausnahme fällt. Die Meisten kaufen sich die CD und hören sie sich an, anstatt eine Kopie anderweitig zu besorgen. Ich würde vom Bauchgefühl und von der Logik her sagen, dass es so klappt, aber ob die Gesetzesgrundlagen etwas anderes sagen, kann ich nicht bestimmen.

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Das ganze Feld ist eine einzige Grauzone mit ziemlich vielen Grautönen, und du bekommst zwar von jeder Seite selbstbewusste Behauptungen, aber praktisch keine rechtlich gesicherten Aussagen. Offiziell isses wohl nicht erlaubt. Soweit ich weiß, darfst du zwar deine EIGENE CD kopieren und diese Kopien in Einzelfällen sogar bis zu fünf engen Freunden schenken, aber du darfst offiziell keine FREMDE Quelle kopieren - selbst wenn das Gleiche drauf ist.

Jedenfalls ist das meines Wissens nach so vorläufig schwebender Status Quo. Ob das tatsächlich rechtens und gerichtlich durchsetzbar ist, müsste erst mal in ein paar Präzedenzfällen geklärt werden, und davor scheuen die Plattenfirmen noch zurück. Vorerst halten sich die Datendetektive hauptsächlich an die Uploader, da sieht die Rechtslage eindeutiger aus.

Alex

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Wenn ich eine originalverpackte CD legal erworben habe, könnte ich diese theoretisch auspacken und mir diese als MP3-Dateien auf den PC ziehen. Dann könnte ich mir die Musik am PC anhören, ohne das die CD abgenutzt wird. Logischerweise müßte ich erst die Folie entfernen, um ...

Mal so am Rande: durch´s reine Abspielen wird eine CD nicht abgenutzt - der Laser schadet dem Schutzlack nicht. "Abnutzen" würdest du die CD höchstens, wenn du sie vor jedem Anhören regelrecht in den Player kloppst... :P

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Mal so am Rande: durch´s reine Abspielen wird eine CD nicht abgenutzt - der Laser schadet dem Schutzlack nicht. "Abnutzen" würdest du die CD höchstens, wenn du sie vor jedem Anhören regelrecht in den Player kloppst... ;)

Stimmt natürlich, aber eine ungenutzte CD hat mehr Charme als eine "gebrauchte". :P

Der rechtliche Aspekt ist aber durchaus interessant, aber leider "grau angehaucht". :confused:

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Gast FilmmusikOnkel

Bernd, wir reden hier jetzt natürlich nur theoretisch.

..und mit "Download" und "besorgen" reden wir jetzt theoretisch auch nicht von legalen Quellen wie Amazon.de, musicload.de, itunes.de usw. bei denen man kauft.

Ist es erlaubt, sich aus dem Internet einen Soundtrack zu "besorgen", wenn man das Original OVP besitzt?

Nein. Das "wenn man" spielt keine Rolle, denn das "aus dem Internet besorgen" sagt schon alles aus. Und dieses ist nicht erlaubt wenn die Quelle nicht legal ist.
Wenn ich eine originalverpackte CD legal erworben habe, könnte ich diese theoretisch auspacken und mir diese als MP3-Dateien auf den PC ziehen
.Ja, als Sicherungskopie. Man darf "in geringem Umfang" Sicherungskopien haben bzw. auch mal an Freunde/Familie ohne Entgelt(!) weitergeben, die sogenannte "Freundschaftskopie".

Du kannst ja z.B. auch Deine rechtmäßig erworbenen Musik-Downloads von z.B. musicload je nach Titel bis zu 10 Mal brennen oder z.B. bei Itunes erworbene Musiktitel quasi unendlich auf verschiedene CDs brennen (Kompilationen machen) und bist rechtlich auf der sicheren Seite, wenn Du so eine aus diesen itunes-MP3s gebrannte CD Deiner Oma zu Weihnachten schenkst.

Dann könnte ich mir die Musik am PC anhören, ohne das die CD abgenutzt wird.
Ja
Logischerweise müßte ich erst die Folie entfernen, um ...
womit natürlich die CD entsiegelt (Verpackung geöffnet) wäre und eine Rückgabe an den Händler ausgeschlossen.
Wäre also der Download legal auch wenn die in meinem besitz befindliche CD noch eingeschweißt ist?
Nein. Ob die CD eingeschweißt ist oder nicht, der Download ist das entscheidene. Und der ist nunmal verboten aus offensichtlich illegaler Quelle.
Fakt ist ja, daß ich Anspruch auf eine Kopie habe, wenn ich keinen wirksamen Kopierschutz umgehe.
Ja, wenn man keinen Kopierschutz umgeht.
Aber wie sieht es aus, wenn ich mir eine "Kopie" besorgen würde, die aus dem Internet stammt? Einen wirksamen Kopierschutz hätte ich nicht umgangen und der Besitz wäre zudem rechtens, da ich ja das Original auf CD habe.
Das wäre nicht legal, wenn es aus offensichtlich illegaler Quelle stammt. Der legale Besitz der gekauften CD ist eine Sache. Der Download aus evtl. illegaler Quelle eine andere. Und diese wäre nicht erlaubt, weil es neben dem "Umgehen eines Kopierschutzes" eben auch verboten ist "aus offensichtlich illegaler Quelle" zu downloaden.

Will sagen: Man könnte 100 CDs rechtmäßig erworben im Regal stehen haben. Wenn nun die "grüne Minna" bei einem daheim zusätzlich aber auch dieselben 100 "CDs" findet, die man aus illegaler Internetquelle gedownloadet hätte wäre man zumindest mal in Erklärungsnot, wenn nicht gar richtig in rechtlichen Schwierigkeiten. Weil das Eine (Originalbesitz) eben nicht das Andere (illegaler Download) rechtfertigt. Wobei es da mitunter auch auf die Auslegung vor Gericht im Einzelfall und ja nach Bundesland, Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt unterschiedlich bewertet, geahndet werden könnte, denn wie heißt es so schön? denn auf hoher See und vor Gericht.. :music: ist man in Gottes Hand. Wobei es aber auch heißt: "Wo kein Kläger, da kein Richter".

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  • 2 Wochen später...

Mit den Limitierungen ist das so ne Sache: kaum ist MOTW sold out kriegen einige Zeitgenossen das Reißen und überbieten sich in Auktionen bei Ebay. Letzter Stand: 155 $ bei fünf Tageb Restlaufzeit oder als günstiges Buy now-Angebot für schlappe 180 $. Na denn....Wohl bekomms.

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Mit den Limitierungen ist das so ne Sache: kaum ist MOTW sold out kriegen einige Zeitgenossen das Reißen und überbieten sich in Auktionen bei Ebay. Letzter Stand: 155 $ bei fünf Tageb Restlaufzeit oder als günstiges Buy now-Angebot für schlappe 180 $. Na denn....Wohl bekomms.

:D Glücklich ist, wer noch die alten Original-LPs hat! :):D

;)

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Ja, Mephisto... diese Abkürzeritis ist manchmal wirklich schlimm ;). Sieht "lässig" aus, aber 80% der Forumsmitglieder weiß damit nichts anzufangen.

Nach einigem Grübeln kam ich dahinter: MOTW = MASTER OF THE WORLD, die neue Intradascheibe von Les Baxter, die binnen weniger Stunden (gefühlte Minuten) bereits ausverkauft war.

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Ja, Mephisto... diese Abkürzeritis ist manchmal wirklich schlimm :D. Sieht "lässig" aus, aber 80% der Forumsmitglieder weiß damit nichts anzufangen.

Nach einigem Grübeln kam ich dahinter: MOTW = MASTER OF THE WORLD, die neue Intradascheibe von Les Baxter, die binnen weniger Stunden (gefühlte Minuten) bereits ausverkauft war.

Sorry Thomas, aber ich hab das "Kürzeln" aus dem FSM-Board übernommen, zumal die VÖ;) noch nicht allzulang zurückliegt.

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  • 8 Monate später...
  • 5 Wochen später...

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