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Geschrieben

Hallo Leute,

vielleicht sind ja ein paar Kenner des Rechts unter euch, die mir bei folgender Frage weiterhelfen können:

Kann man ohne Weiteres einen Lastschrifteinzug vom privaten Girokonto sperren lassen, wenn dazu weder eine schriftliche Vereinbarung (Einverständniserklärung mit Unterschrift) noch - wie das heute manchmal üblich ist - ein Telefonat-Mitschnitt vorliegt, bei dem dem Lastschriftverfahren zugestimmt wurde?

Gruß,

Thomas

Gast iLLumination
Geschrieben

übrigens kann man sich das geld bis zu 6 wochen zurücküberweisen lassen, wenn das ganze per lastschrift geholt wurde!

Geschrieben

Na klar, ist jedoch nix Außergewöhnliches.

Hab´s ein bißchen "frisiert":

Sehr geehrter Herr ...,

es gab ein kleines Problem bei der Abbuchung des (schubidu) von Ihrem Girokonto.

Ihre Teilnahme an der (schubidu) ruht leider somit vorlaeufig.

Zur Wahrung Ihrer (Schubidu)chancen, ueberweisen Sie bitte den

ausstehenden Betrag in Hoehe von (trallala) an folgendes Konto:

Da hab ich nur gedacht: Denkste! :)

Geschrieben
übrigens kann man sich das geld bis zu 6 wochen zurücküberweisen lassen, wenn das ganze per lastschrift geholt wurde!

Die 6 Wochen gelten ab zu Gang des Rechnungsabschlusses. D.h. mit Zugang der i.d.R. Quartalsabrechnung. Holt man sich innerhalb der 90 Tage keinen Auszug, wird in der Regel ein Zwangsauszug erstellt. Denn nach 90 Tagen werden die Daten bei den Banken Archiviert und sind danach nur noch mit besonderem Aufwand veränderlich.

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