Für den Strafbestand rechtswidriger sexueller Handlungen an Minderjährigen ist es nach kalifornischem Recht jedoch unerheblich, ob das Opfer einwilligt. Also ist es irrelevant, was das Opfer dazu sagt.
Auch die Idee, dass die Vorwürfe gegen Polanski mittlerweile verjährt sein könnten, ist bedeutungslos. Für das Sexualdelikt, das Polanski gestanden hat, gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Dieser Einwand greift aber nicht, weil Polanski nach amerikanischem Recht bereits ein verurteilter Straftäter ist.
Außerdem gab es schon mehrere Versuchre seitens der US-Justiz, Polanski festzunehmen, zum Beispiel als er 1978 nach England geflogen ist, oder 2005 nach Thailand oder wie 2007 nach Israel gereist ist.
(Quelle: FAZ vom 30.9.2009)