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Sonstiges - ZOLLGEBÜHREN - Das leidige Thema


Thomas Nofz
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Da stellt sich u.U. auch die Frage, ob es dann nicht preiswerter ist, bei einem deutschen Versandhändler zu bestellen.

Wie Alex schon sagte ... es ist dann doch schon eher der Trieb ein signiertes Booklet zu bekommen. Wer dieses schlußendlich mit Edding beschrieben hat, lasse ich mal außen vor.

Prinzipiell geht es mir persönlich auch nicht um die zu entrichten Zollabgaben. Irgendwie wäre es mir sogar lieber, daß die Labels den tatsächlichen Wert auf die Sendung schreiben und der Zoll dieses anstandslos akzeptiert. Leider fehlt dieses Vertrauen und wer über ebay.com schonmal CDs zum Stückpreis von 1 Cent (!!!) gekauft hat, der weiß, was ich meine.

Erklär mal jemand dem deutschen Zoll, daß man für diese CD tatsächlich nur einen einzigen Cent bezahlt hat.

Um die Länge der Lieferzeit geht es mir sowieso nicht. Meinetwegen könnte eine CD für mich all inkl. (!!!) in Deutschland genau soviel kosten wir direkt beim Label in Amerika. Der deutsche Shop bekomt als Provision für den Verkauf die Summe X und ich wäre glücklich.

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Ohja. Wer kennt das nicht lieber Bernd. Ich musste den sogar einmal X Bestätigungen nachweisen das die CDs wirklich nur ein paar Cent gekostet habe. Drama.

Aber derzeit bleibt ungewöhnlich viel im Zoll hängen. Ärger.

Selbst einzel CDs.

Aber die Raskin Box ging zum Beispiel so durch. Oh wunder.

Ich finde auch, die sollten da die Grenze mal erhöhen. Garnicht auszumahlen was die Beamten kosten (...)

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Mir gings auch schon so,als der Dollar so unglaublich günstig war habe ich mir auch drüben was bestellt,und was ist: Ich kriege Post vom Zoll,ja bitte kommen sie ihr Paket hier abholen und zahlen sie noch die Gebühren nach...Nun gut,ein Bekannter von uns arbeitet beim Zoll und der ist dann mit mir dahin gefahren und hat das alles geklärt,ich habe das dann schön brav bezahlt und konnte mein Paket auch gleich mit nach Hause nehmen...

Einerseits kann ich den Zoll ja verstehen aber andererseits erscheint es mir sehr komisch wie sie vorgehen...

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Mir gings auch schon so,als der Dollar so unglaublich günstig war habe ich mir auch drüben was bestellt,und was ist: Ich kriege Post vom Zoll,ja bitte kommen sie ihr Paket hier abholen und zahlen sie noch die Gebühren nach...Nun gut,ein Bekannter von uns arbeitet beim Zoll und der ist dann mit mir dahin gefahren und hat das alles geklärt,ich habe das dann schön brav bezahlt und konnte mein Paket auch gleich mit nach Hause nehmen...

Einerseits kann ich den Zoll ja verstehen aber andererseits erscheint es mir sehr komisch wie sie vorgehen...

Aber so, wie du es beschreibst, läuft es ja eigentlich auch normalerweise, oder habe ich da das Problem übersehen?

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  • 2 Monate später...
  • 1 Monat später...

Das mit dem Zoll ist schon irgendwie ein Mysterium: ich hatte gerade relativ gleichzeitig drei Bestellungen mit immer so 3-5 CDs laufen: SAE, Intrada und Varèse (Club).

  • Die Intrada-Lieferung kam superschnell (wie immer) innerhalb einer Woche an, wurde vom Zoll nicht aufgehalten.
  • Die SAE-Lieferung dauerte schon etwas länger, knapp 2-3 Wochen und hing auch prompt beim Zoll. Beim Abholen war es dann dem Zollbeamten wohl zu viel Arbeit wg. 4 EUR tatsächlicher Gebühren groß Aufwand zu machen und daher hat er meine Sendung durchgewinkt :). Manchmal ist es doch gut, wenn man der Letzte ist (ich kam kurz vor Dienstschluß)
  • Der Abschuß war dann die Varèse Club Lieferung: die hat fast 7 Wochen gedauert und ich hatte schon Panik, dass die Sendung irgendwo liegen geblieben ist... sie kam dann letzten Donnerstag endlich und wurde selbstverzollt geliefert

Größere Box-Sets wie die FSM MGM-Treasury Box bestelle ich aufgrund der hohen Versandkosten und des fast 100%ig sicheren "Zollabfangs" nicht mehr direkt in USA, sondern lieber bei einem deutschen Versender.

Viele Grüße,

Uwe

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[*]Die SAE-Lieferung dauerte schon etwas länger, knapp 2-3 Wochen und hing auch prompt beim Zoll. Beim Abholen war es dann dem Zollbeamten wohl zu viel Arbeit wg. 4 EUR tatsächlicher Gebühren groß Aufwand zu machen und daher hat er meine Sendung durchgewinkt :). Manchmal ist es doch gut, wenn man der Letzte ist (ich kam kurz vor Dienstschluß)

Soweit ich weiss, werden Zollgebühren, die unter 5 Euro liegen, nicht eingezogen. Und dass die Varese-Club-Lieferung so lange gedauert hat, kann auch daran liegen, dass man die Club-CDs zwar schon bestellen kann, diese aber erst später an die Händler und von Varese selbst ausgeliefert werden, meist beträgt dieser Zeitraum um die zwei Wochen. Aber selbst dann sind sieben Wochen natürlich immer noch eine lange Lieferzeit.

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Gast Herbert Kindler
Und dass die Varese-Club-Lieferung so lange gedauert hat, kann auch daran liegen, dass man die Club-CDs zwar schon bestellen kann, diese aber erst später an die Händler und von Varese selbst ausgeliefert werden, meist beträgt dieser Zeitraum um die zwei Wochen. Aber selbst dann sind sieben Wochen natürlich immer noch eine lange Lieferzeit.

Ich bin mir sicher, dass Uwe erst ab Auslieferung seitens Varèse die Stoppuhr gedrückt hat. Er ist schon lange genug im Geschäft. :)

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Ich hab mal ne Frage und hoffe dass die nicht schon irgendwo steht, denn ich hab jetzt nicht alles durchgelesen in dem Thread.

Als ich neulich beim Zoll war hat die Dame gefragt ob die CDs mit PayPal bezahlt wurden. Der Vermerk auf der Rechnung vom Zoll sei wichtig, denn der Zoll überprüft wohl schon seit längerem die ebay und PayPal-Konten und schreibt die Leute direkt an ob ihre Lieferungen schon verzollt wurden. Mit dem Vermerk auf der Rechnung kann man so schnell nachweisen dass man bereits Zoll und MWST etc. bezahlt hat.

Hat da schon jemand Erfahrungen gesammelt, schreibt der Zoll einen auch wegen alter Lieferungen an? Ich meine die letzten 2-3 Jahre? Theoretisch könnten dann ja immense Zollnachzahlungen anfallen wenn die jede einzelne Lieferung die durchgewunken wurde nachverzollen? Weiß da jemand Bescheid?

Vielen Dank!

Gruß, Jochen

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Der Vermerk auf der Rechnung vom Zoll sei wichtig, denn der Zoll überprüft wohl schon seit längerem die ebay und PayPal-Konten und schreibt die Leute direkt an ob ihre Lieferungen schon verzollt wurden.

Wie soll der Zoll Erkenntnisse erlangt haben, WER WANN per Paypal bezahlt hat?

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Wie soll der Zoll Erkenntnisse erlangt haben, WER WANN per Paypal bezahlt hat?

Gute Frage. Die Zoll-Frau hat gemeint, dass der Zoll übers Internet direkten Zugriff auf die Konten hätte. Keine Ahnung wie das gehen soll. Wäre das rechtlich überhaupt okay? Vielleicht meinte die Gute auch was anderes, aber so hab ich das verstanden. Bernd, denkst du dass das völliger Quatsch ist mit dem Zugriff auf die Konten?

Danke!

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Gute Frage. Die Zoll-Frau hat gemeint, dass der Zoll übers Internet direkten Zugriff auf die Konten hätte. Keine Ahnung wie das gehen soll. Wäre das rechtlich überhaupt okay? Vielleicht meinte die Gute auch was anderes, aber so hab ich das verstanden. Bernd, denkst du dass das völliger Quatsch ist mit dem Zugriff auf die Konten?

Danke!

Der Zoll hat DEFINITIV keine Einsicht in Dein Paypal-Konto. Wenn überhaupt irgendwann mal jemand OHNE Dein Wissen Einsicht hat, ist es ein Cracker oder die Staatsanwaltschaft.

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Erlaube mir aber mal die Frage, Jochen, da Du ja auch schon 26 Jahre "jung" bist:

Machte Dich das nicht selber stutzig, daß der Zoll Dir sagte, sie hätten direkten Zugriff auf Dein Konto?

https://www.paypal.com/de/cgi-bin/webscr?cmd=p/gen/ua/policy_privacy-outside

1. Offenlegung von Informationen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Transaktionen, Konten, persönliche Daten und den Informationsaustausch mit Polizei, Sicherheitskräften, staatlichen, zwischenstaatlichen und überstaatlichen Institutionen, Vertretungen (außer Steuerbehörden), Abteilungen oder Regulierungsbehörden oder Organisationen (einschließlich aber nicht beschränkt auf die Behörden, die in der Tabelle unter der Überschrift "Behörden" unten aufgeführt sind) oder Dritten, von denen wir glauben, dass sie zur Untersuchung von Betrugsfällen oder anderen ungesetzlichen oder potenziell ungesetzlichen Aktivitäten sowie Verstößen gegen unsere Nutzungsbedingungen geeignet sind. Dies bedeutet beispielsweise, wenn wir Ermittlungen in Betrugsfällen durchführen und feststellen, dass eine Partei betrügerische Praktiken anwendet, können wir die Kontaktdaten (ohne Gerichtsbeschluss jedoch nicht die Bankverbindung oder Kreditkartendaten) dieser Person bzw. des entsprechenden Unternehmens an das Betrugsopfer weitergeben.

2. Offenlegung aufgrund eines straf- oder zivilrechtlichen Prozesses.

3. Offenlegung von Informationen gegenüber der "Kategorie" von Drittanbietern, die in der unten stehenden Tabelle aufgeführt sind. Der Zweck dieser Offenlegung ist es, Ihnen unseren Service zur Verfügung zu stellen. In der unten stehenden Tabelle haben wir außerdem unter jeder "Kategorie" nicht ausschließliche Beispiele für die Drittparteien aufgeführt, denen wir Ihre Kontodaten tatsächlich offen legen, und darüber hinaus den Zweck dieser Offenlegung sowie die Informationen, die offengelegt werden (diese Dritten sind gesetzlich bzw. vertraglich dazu verpflichtet, die Informationen ausschließlich zu dem vorgesehenen Zweck und zu keinem anderen Zweck zu verwenden).

Gleiches gilt auch für Dein normales Konto: Wenn gegen Dich ermittelt werden würde, bekäme die Staatsanwaltschaft auch Einsicht in Deine Kontobewegungen.

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Ja prinzipiell kam mir das schon seltsam vor, aber warum sollte die Zoll-Frau das sonst sagen. Was hat sie davon?Woher soll ich wissen welche Befugnisse der Zoll hat? Dass die nicht in mein Bankkonto sehen können ist klar, aber ein Paypal-Konto in dem nur gesehen wird mit welchen Ländern welche Beträge gewechselt wurden, warum nicht? Letztendlich ist es ja auch nicht rechtens wenn nicht jede Lieferung verzollt wird, deshalb... keine Ahnung. :)

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Also bei mir lag letztens in meinem Päckchen ein Zettel der deutschen Post bei, dass Privatsendungen bis zum Wert von 45 Euro zollfrei seien. In dem Päckcehn lag aber keine Rechnung. Heißt das, die gucken sich die CDs an, schätzen den Preis und winken's durch? BigMac erwähnte ja schonmal, dass ab vier CDs das Risiko steigen würde. In meiner Bestellung waren drei CD im Wert von etwas über 45 Euro. Was für Erfahrungen habt ihr gemacht? Waren bei euch schonmal nur drei CDs im Paket und ihr musstet trotzdem zum Zoll?

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Der Zoll öffnet nicht jedes Päckchen und sieht nach, welche Ware enthalten ist.

Das Verfahren nennt sich "stichprobenweise Beschaffungsanschauung", so wie es ja auch auf den Unterlagen steht, die man vom Zoll bekommt, wenn man bezahlen mußte.

Was die 45,- betrifft, stehe ich da gerade ein wenig auf dem Schlauch.

Privatsendungen

Auf der o.g. Seite heißt es u.a.

Sendungen von einer Privatperson aus einem Drittland an eine andere Privatperson im EG-Zollgebiet, mit einem Wert bis 45 EUR, denen keine kommerziellen Erwägungen zugrunde liegen, sind unter bestimmten Bedingungen einfuhrabgabenfrei.

Ich gehe mal davon aus, daß es hier lediglich um Freigrenzen bei Geschäften von privat an privat geht, denn ich habe z.B. am 08.05.2009 insgesamt EUR 7,26 bezahlen müssen ... für eine Sendung mit einem Wert von EUR 38,20 (Lieferung von INTRADA).

Wenn Du ebenfalls bei einem Label bestellt hast und wir von insgesamt 45,- ausgehen, müßtest Du wie folgt bezahlen:

1.) ZOLLEU 3,5% von EUR 45,00 = EUR 1,58

2.) EUST 19% con EUR 45,00 = EUR 8,55

= EUR 10,13

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Was passieren kann, wenn man nicht freiwillig die Ware verzollt:

Ein schönes Beispiel konnte man am Wochenende noch im TV sehen:

Eine Frau kam von Ihrer Reise aus Amerika zurück nach Deutschland und mußte ihren Koffer zur Anschauung öffnen. "Ups, schöner Laptop" sagt sinngemäß der Zöllner. "Haben Sie den in Amerika gekauft?". Die Frau: "Ja, aber schon im letzten Jahr." ;)

Fazit:

Wert des Laptops wird geschätzt (Rechnung muß sie dann noch nachreichenen; ggfl. noch mehr zahlen oder bekommt einen Teil zurück) und die Dame mußte nachverzollen. Zusätzlich gibt es dann noch eine Geldstrafe, da sie die Ware nicht bei ihrer letztjährigen Ankunft in Deutschalnd beim Zoll am Flughafen angemeldet hat.

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Fazit:

Wert des Laptops wird geschätzt (Rechnung muß sie dann noch nachreichenen; ggfl. noch mehr zahlen oder bekommt einen Teil zurück) und die Dame mußte nachverzollen. Zusätzlich gibt es dann noch eine Geldstrafe, da sie die Ware nicht bei ihrer letztjährigen Ankunft in Deutschalnd beim Zoll am Flughafen angemeldet hat.

Was wäre denn passiert, hätte die Gute gesagt: "Nein, den habe ich hier in Deutschland erworben."? Haben die Zöllner daraufhin das Recht, die Rechnung zu verlangen, um ihre Angabe zu überprüfen?

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Also bei mir gehen Päckchen mit 2 CDs immer durch. Hab bisher 2 Lieferungen gehabt mit 3 CDs und die wurden jedes mal rausgefischt.

Rausgefischt wurde meine auch, aber halt von der Post für den Zoll geöffnet und dann durchgewunken, obwohl der Wert über 45 Euro ging. Anscheinend hatte der Zoll keine Ahnung, dass Club-CDs ein kleines bisschen teurer sind und hat sich wahrscheinlich gedacht: "Was kost' so'ne CD? Wenn wir zwölf Euro sagen, dann kommen wir hier auf 36. Rechnung ist nicht drin, egal. Wink' mal durch!"

Danke an Alle für die Rückmeldung. Ich versuch's diese Woche nochmal mit einer 3-CD-Lieferung von SAE.

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Was wäre denn passiert, hätte die Gute gesagt: "Nein, den habe ich hier in Deutschland erworben."? Haben die Zöllner daraufhin das Recht, die Rechnung zu verlangen, um ihre Angabe zu überprüfen?

Einen genauen Gesetzestext habe ich nicht gefunden, aber generell heißt es erstmal

Der Anmelder hat insbesondere bei der Überprüfung der Anmeldung die erforderliche Hilfe zu leisten.

Wenn man also nicht glaubhaft versichern kann, die Ware innerhalb der EU gekauft zu haben, wird der Zöllner sicherlich mißtrauisch. Im Falle des Notebooks wird man sicherlich nicht mit der Ausrede "Habe ich vom Flohmarkt für 50,-" durchkommen, wenn das gute Stück erst ein Jahr alt ist und einen geschätzten Neuwert von 1.000,- hat.

Der Zoll ist generell technisch gut ausgestattet und ich habe es im TV schon oft gesehen, daß auch mal gerne stundenlang recherchiert wird, insbes. wenn es um Plagiate, Waffen o.ä. geht.

Zudem hat das Notebook eine Seriennummer und ich behaupte mal, daß man notfalls sogar nachforschen kann, welcher Händler genau das Notebook verkauft hat, denn dadurch sichern sich diese ja selber ab.

Kauf einfach mal in Deutschland online eine Festplatte. Bei mir stehen da auf der Rechnung immer die Seriennummern drauf, damit der Kunde ein gleiches, aber defektes, Modell, welches er schon zuhause hatte, nicht zum Händler mit der Begründung "Die war bei der Lieferung schon defekt" zurückschicken kann.

Im Übrigen ist das Betrug.

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Der Zoll kann generell eine Zollbeschau vornehmen.

Die Zollbeschau als Möglichkeit der Überprüfung einer angenommenen Zollanmeldung (Artikel 68 Buchstabe ;) ZK) ist eine Maßnahme der zollamtlichen Prüfung (Artikel 4 Nr. 14 ZK). Sie dient der körperlichen Ermittlung von Menge und/oder Beschaffenheit der in der Zollanmeldung angegebenen Waren durch den Abfertigungsbeamten.

Bei der Zollbeschau hat Person X (in diesem Fall die Laptop-Dame) Rechte, aber auch Pflichten:

- die Darlegungspflicht, d.h. der Anmelder hat das Befördern der Waren zum Ort der Zollbeschau sowie alle für die Zollbeschau oder die Entnahme von Mustern und Proben erforderlichen Tätigkeiten selbst oder unter seiner Verantwortung und auf seine Kosten vorzunehmen (Artikel 69 Abs. 1 ZK, Artikel 241 ZK-DVO),

- die Duldungspflicht, d.h. die Entnahme von Mustern und Proben durch die Zollbehörden begründet keinen Anspruch auf Entschädigung des Anmelders gegenüber der Verwaltung (Artikel 69 Abs. 3 ZK),

- die Auskunfts- und Nachweispflicht, d.h. er muss alle erforderlichen Angaben und Unterlagen (z.B. Vertragsunterlagen, Beförderungspapiere, Unterlagen für den Zahlungsverkehr) auf Verlangen der Zollbehörde zur Verfügung stellen (Artikel 14 ZK).

In Bezug auf die Auskunfts- und Nachweispflicht würde ich es also so interpretieren, daß der Zoll generell das Recht hat, entsprechende Papiere zu verlangen. Wenn das Notebook also in Deutschland gekauft wurde, würde einem ja eh nichts passieren.

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Generell ist es meiner Meinung nach nicht anzuraten, sich mit dem Zoll anzulegen, denn es lohnt sich einfach nicht. Den Kürzeren zieht man spätestens dann, wenn man sich vorsätzlich vor entsprechenden Kosten drücken will, eine Nachverzollung vornehmen lassen muß und auch noch eine Strafe aufgebrummt bekommt.

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