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Blutiges Zelluloid: Horror- und Actionfilme


Gast Sayarin
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Den Film habe ich in der Tat noch nicht gesehen. Ich muss auch zugeben, dass meine Geduld mit B- und C-Filmen seit den 90ern stark nachgelassen hat. Früher hat man sich so etwas noch aus der Videothek geholt, doch inzwischen habe ich weder Zeit noch Lust, da groß Engagement reinzustecken. Ich habe nun mal Campbells Buch online angelesen, da schreibt er ja gleich zu Anfang über diesen Film. :) 

 

Mich freut aber, dass Campbell nichtsdestotrotz ganz gut im Geschäft ist. Burn Notice hat ihm ja großen Erfolg gebracht (u.a. mit einem Ablegerfilm nur für seinen Charakter), und beim Evil Dead-Remake wird er als Produzent geführt. So, wie der Film momentan Geld einspielt, dürfte Campbell sich um die Altersvorsorge keine Gedanken mehr machen müssen. :)

 

Apropos Koch: Die sollten erst mal die vierte Staffel Farscape synchronisieren lassen. ;) 

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Den Film habe ich in der Tat noch nicht gesehen. Ich muss auch zugeben, dass meine Geduld mit B- und C-Filmen seit den 90ern stark nachgelassen hat. Früher hat man sich so etwas noch aus der Videothek geholt, doch inzwischen habe ich weder Zeit noch Lust, da groß Engagement reinzustecken. Ich habe nun mal Campbells Buch online angelesen, da schreibt er ja gleich zu Anfang über diesen Film. :)

 

Mich freut aber, dass Campbell nichtsdestotrotz ganz gut im Geschäft ist. Burn Notice hat ihm ja großen Erfolg gebracht (u.a. mit einem Ablegerfilm nur für seinen Charakter), und beim Evil Dead-Remake wird er als Produzent geführt. So, wie der Film momentan Geld einspielt, dürfte Campbell sich um die Altersvorsorge keine Gedanken mehr machen müssen. :)

 

Apropos Koch: Die sollten erst mal die vierte Staffel Farscape synchronisieren lassen. ;)

Wie gesagt, als Campbell-Bewunderer kann ich dir sagen: Muss man nicht gesehen haben. ;) Sind dir übrigens die ganzen Cameos der Evil-Dead-Darsteller in "My Name is Bruce" aufgefallen? :D

 

Bruce war ja schon Co-Produzent der alten EVIL-DEAD-Filme, von daher finde ich es gut, dass Raimi und Tapert ihn auch beim Remake mit an Bord geholt haben. In Interviews erzählt Campbell, dass das Remake von EVIL DEAD eigentlich eher Zufall war. Ursprünglich war ein Remake für Raimi kein Thema, der verfolgte eher einen vierten Teil der alten Filme. Regisseur Fede Alvarez lernte Raimi dann durch Alvarez´ Kurzfilm "Panic Attack" kennen und beide trafen sich. Ursprünglich wollte man aus "Panic Attack" einen Spielfilm machen, aber daraus wurde nichts. Gleichzeitig outete sich Alvarez als großer EVIL-DEAD-Fan und er sprach mit Raimi über Ideen, die er für ein Remake hätte. Erst da wurde bei Raimi tatsächlich das Interesse an einem Remake geweckt. 

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  • 3 Wochen später...

Neue Details zur kommenden Veröffentlichung von "Tanz der Teufel 2":

erscheint wahrscheinlich am 12.09., der Extended Cut geht 2,5 Minuten länger und Bonus soll so aussehen:

 

 

  • Shallowed Souls: Das Making of von Tanz der Teufel 2


  • Kapitel 1: Tod im Morgengrauen (09:40 Mins)
  • Kapitel 2: Die Auserwählten (16:22 Mins)
  • Kapitel 3: Dead Effects Dead Effects (24:15 Mins)
  • Kapitel 4: Madman Sam (11:24 Mins)
  • Kapitel 5: Re-Animated (11:24 Mins)
  • Kapitel 6: Der Wahnsinn hat Methode (13:03 Mins)
  • Kapitel 7: Rosebud (11:56 Mins)

  • Cabin Fever - Ein Blick hinter die Kulissen von Tanz der Teufel 2 (30:29 Mins)
  • Evil Ed/ Ash/ Linda
  • Deleted Scenes
  • Road to Wadesboro: Eine Reise zurück zum Drehort mit Tony Elwood (08:09 Mins)
  • Kinotrailer (01:29 Mins)
  • HD-Trailer
  • The Gore the Merrier The Making of EVIL DEAD II (31:51 Mins)
  • Audiokommentar von Sam Raimi, Scott Spiegel, Bruce Campbell und Greg Nicotero
  • Interview mit Bruce Campbell (23:43 Mins)

http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=5583
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Und das Remake von EVIL DEAD wird hierzulande in zwei Fassungen auf DVD/BD erscheinen, in einer gekürzten Fassung und in der ungekürzten Kinofassung. Von einer Unrated ist bisher noch nicht die Rede, nur in den USA, wo bereits die Unrated-Version für den Heimkinomarkt bestellt werden kann.

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  • 2 Wochen später...

Wie hoch ist denn die Gefahr einer Indizierung? Ich habe es leider mangels Mitläufern ( :D) nicht ins Kino geschafft... :(

Ich denke, EVIL DEAD ist ein heisser Kandidat für eine Indizierung. ;) Aber erst mal muss die DVD/BD draussen sein.

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Nagut. Ich habe da nicht so die Erfahrung mit. Aber wieso bekommt der Film das SPIO/JK-Label um dann doch erneut überprüft zu werden?! Warum nicht gleich richtig?! Wobei ich mich natürlich nicht beschweren will, ich will schließlich die "Uncut" - die keine ist, ich weiß. :D

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Die Freigabe hat ja nichts mit einer Indizierung zu tun. Das Siegel sagt ja nur aus, dass der Film von der JK als "strafrechtlich unbedenklich" eingestuft wurde. Sollte aber ein Antrag auf Indizierung gestellt werden, wird das eben neu geprüft und eventuell dann doch als bedenklich eingestuft. Es bleibt ja immer noch die Frage, ob die Unrated-Version hierzulande überhaupt erscheint und ob die auch mit einer "SPIO/JK" davon kommt. ;)

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Die Freigabe hat ja nichts mit einer Indizierung zu tun. Das Siegel sagt ja nur aus, dass der Film von der JK als "strafrechtlich unbedenklich" eingestuft wurde. Sollte aber ein Antrag auf Indizierung gestellt werden, wird das eben neu geprüft und eventuell dann doch als bedenklich eingestuft. Es bleibt ja immer noch die Frage, ob die Unrated-Version hierzulande überhaupt erscheint und ob die auch mit einer "SPIO/JK" davon kommt. ;)

 

Ich verstehe das Problem nicht: Hierzulande die gewünschte Fassung bestellen oder eben (auch später) im Ausland. Warum jetzt zum Panik-Kauf animieren?

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Ich verstehe das Problem nicht: Hierzulande die gewünschte Fassung bestellen oder eben (auch später) im Ausland. Warum jetzt zum Panik-Kauf animieren?

Ich verstehe das Problem auch nicht, aber es wurde danach gefragt. ;)

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Ich wollte nur wissen, ob die Gefahr besteht. Und scheinbar ist die Gefahr sogar relativ hoch. Da ich leider null Erfahrung damit habe, wie lange so eine Fassung also noch verfügbar ist, wollte ich nachfragen... Hier regt also niemand zu einem Panik-Kauf an, sondern will sich nur informieren.

 

zur Not einfach aus Österreich bestellen ^^ :D

 

Hast du Erfahrung mit cede.de?

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Apropos cede.de:

 

Ich hab´s immer wieder vergessen, mir mal Neil Marshalls Doomsday zuzulegen - u.a. wegen des Wirrwarrs um geschnittene Versionen. Deshalb:

 

Ist diese hier wirklich ungeschnitten? http://www.cede.de/de/hd-dvd/frames/frameset.cfm?aobj=10196256

 

Und inwiefern unterscheidet sie sich von dieser hier? http://www.amazon.co.uk/Doomsday-Blu-ray-Region-Free/dp/B001CF06VU/ref=sr_1_2?s=dvd&ie=UTF8&qid=1372698090&sr=1-2&keywords=doomsday

 

Haben diese Versionen auch eine deutsche Tonspur (ja, ich kann Englisch, ja, OV ist immer besser, nein, ich hätte trotzdem gerne eine deutsche Version)?

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Die Unrated-Version von DOOMSDAY ist in Deutschland indiziert (vielleicht sogar beschlagnahmt?), deshalb wird man die bei Amazon nicht finden. Aber über Österreich kommt man da relativ günstig heran. Vor nicht allzu langer Zeit habe ich mir den auch auf BD zugelegt für 12 Euro, ist einfach ein abgefahrener Genre-Mix, da ist alles drin: Carpenters ESCAPE FROM NEW YORK, MAD MAX, ARMY OF DARKNESS, gepaart mit einer schnuckeligen, aber charakterlich eher spröden Hauptdarstellerin. ;)


Ich wollte nur wissen, ob die Gefahr besteht. Und scheinbar ist die Gefahr sogar relativ hoch. Da ich leider null Erfahrung damit habe, wie lange so eine Fassung also noch verfügbar ist, wollte ich nachfragen... Hier regt also niemand zu einem Panik-Kauf an, sondern will sich nur informieren.

 

 

 

Verfügbar ist die Fassung auch nach einer Indizierung noch, nur darf sie dann eben nicht mehr beworben werden oder öffentlich in Geschäften ausliegen. Dann muss man eben spezielle Händler aufsuchen, die solche Titel führen. Bei einer Beschlagnahmung fällt dann auch das flach, dann darf man den Film in der beschlagnahmten Fassung nicht mehr vertreiben. So oder so bleibt aber, wie schon erwähnt, der Weg über Österreich. Oder Großbritannien, wenn man des Englischen mächtig ist, manchmal ist sogar die deutsche Tonspur mit dabei.

 

Also, selbst bei einer Indizierung von EVIL DEAD ist der Film noch erhältlich, nur vielleicht etwas umständlicher. ;)

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Was ist denn jetzt schon wieder für mich als Kunde der Unterschied zwischen indiziert und beschlagnahmt? Komme ich da nicht an beide eh nicht mehr dran?! Oder heißt indiziert nur, dass er nicht beworben aber dennoch verkauft werden darf?!

 

Ist ja schon ein wenig kompliziert. :

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Was ist denn jetzt schon wieder für mich als Kunde der Unterschied zwischen indiziert und beschlagnahmt? Komme ich da nicht an beide eh nicht mehr dran?! Oder heißt indiziert nur, dass er nicht beworben aber dennoch verkauft werden darf?!

 

Ist ja schon ein wenig kompliziert. :

Bei einer Beschlagnahmung wird dem Film eine strafrechtliche Bedenklichkeit bescheinigt, zum Beispiel, wenn der Film Gewalt verherrlicht. Das wird dann gerichtlich beschlossen und der Film darf in dieser Fassung dann hierzulande nicht mehr vertrieben werden. Er verschwindet also, theoretisch, aus allen Verkauflisten deutscher Händler.

 

Die Indizierung ist oftmals die Vorstufe davon. Da wird ein Antrag auf Indizierung gestellt und wenn dieser durch geht, darf der Film eben nicht mehr beworben werden oder öffentlich ausliegen, aber er bleibt weiterhin erhältlich. Steht ein Film aber auf dem Index, besteht die Möglichkeit, dass es zu einer Beschlagnahmung kommt, wenn ein Gericht eine strafrechtliche Bedenklichkeit feststellt.

 

Die Wiki erklärt das ausführlicher und besser ;)

 

 

Werden die betroffenen Medien in die Liste jugendgefährdender Schriften eingetragen, dürfen sie nach § 15 JuSchG im Handel nicht öffentlich ausgelegt und nur an Kunden ab 18 Jahren auf Nachfrage nach dem entsprechenden Titel abgegeben werden, nicht importiert oder exportiert werden und in Medien, die Jugendlichen zugänglich sind, nicht beworben werden. Strittig ist, ob eine (kritische) Rezension solcher Publikationen in Jugendlichen zugänglichen Medien zulässig ist. Die Staatsanwaltschaften haben sich in dieser Hinsicht nicht einhellig festgelegt. Die Sendung von Filmen im Fernsehen, die indiziert oder im Wesentlichen inhaltsgleich mit einem indizierten Werk sind, ist laut Jugendmedienschutz-Staatsvertrag unzulässig. Die BPjM kann allerdings in einem gebührenpflichtigen Verfahren feststellen, dass bei einem Film nach der Anwendung von Schnitten keine Inhaltsgleichheit mehr vorliegt.

Medien, die sich auf der Liste B befinden, unterliegen, entgegen anderslautenden Gerüchten, keinem Verbreitungsverbot, sondern zunächst nur den üblichen Indizierungsbeschränkungen. Nur falls es zu einer bundesweiten Beschlagnahme durch ein Gericht kommt, ist auch die Abgabe an Erwachsene verboten. Die Einschätzung der Bundesprüfstelle, ob ein Medium strafgesetzeswidrig ist, ist für Gerichte unverbindlich.

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